Impressum

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Verantwortlich:

Roland Zacherl
Kontakt:

Haus Rosmarin, Inh. Roland Zacherl
Regensburger Str. 29
86529 Schrobenhausen

Telefon: +49 8252 83047
Telefax: +49 8252 4136
E-Mail: info@pension-schrobenhausen.de
Umsatzsteuer-ID:

DE 309108238
Aufsichtsbehörde:

Gewerbeamt Schrobenhausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

Anmeldung/Reservierung/Anreise

Reservierte Zimmer stehen dem Gast Wochentags ab 17 Uhr zur Verfügung, Samstag/Sonntags ab 18 Uhr . Bei Bedarf und nach telefonischer Absprache nach Möglichkeit auch früher.

Reservierungen werden bis 19 Uhr gehalten. Erhalten wir keine Benachrichtigung über eine spätere Anreise, versuchen wir das Zimmer weiterzuvermieten.

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Breitstellung bestimmter Zimmer.
Eine Rückerstattung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

Rücktritt

- Stornierungen sind bis zu 2 Tage vor Anreise kostenfrei
- Stornierungen 1 Tag vor Anreise – hierbei versuchen wir das Zimmer weiter zu vermieten - sollte uns das nicht gelingen    müssen wir dem Gast den Zimmerpreis der ersten Übernachtung in Rechnung stellten. 
- Sollte keine Stornierung erfolgen und der Gast reist nicht an, so muss der Gast den vollen Zimmerpreis des reservierten    Zimmers bezahlen.

Begleichung der Rechnung

Die Begleichung der Hotelrechnung ist fällig am Abend vor dem Abreisetag.
Gästen, deren Aufenthalt länger als 7 Tage beträgt, müssen spätestens am 7. Tage ihre Zimmerrechnung bezahlen.
Bei nicht deutschen Staatsbürgern ist eine Übernachtung nur mit Vorkasse möglich.
Begleichung der Rechnung durch Banküberweisung ist nur durch ausdrückliche Kostenübernahmeerklärungen der jeweiligen Firma möglich. Die Rechnung ist umgehend ohne Zahlungsziel zu begleichen.

Ferienwohnung

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

Abreise

Am vereinbarten Abreisetag sind die angemieteten Zimmer bis spätestens 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung den vollen Zimmerpreis verrechnen.

 

Gerichtsstand ist das für diesen Betrieb zuständige Amtsgericht
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